AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt wurden, sind für uns auch dann nicht verbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Unsere Geschäftsbedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
  2. Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Kunden i. S. d. Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Auftraggeber selbst oder von Dritten erhalten.

3.1 Sind diese Geschäftsverbindungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben der Vertrag sowie die Bedingungen selbst im Übrigen gleichwohl wirksam.

3.2 Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestanteil geworden oder unwirksam sind, so gelten diese durch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

  1. Soweit in diesen Bedingungen von „Kaufleuten usw.“ oder „kaufmännischer Kundschaft“ u. ä. die Rede ist, sind damit jeweils sämtliche in §24 Abs. 1 AGBG genannten Personen gemeint, also: jeder Kaufmann, wenn der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

II. Lieferbedingungen

1. Angebot und Abschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Auch alle sonstigen Abmachungen (insbesondere nachträgliche Veränderungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für mündliche, telefonische oder telegrafische Abreden.

2. Preise

2.1 Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Maßgebend sind alle am Tage der Lieferung gültigen Preise gemäß von Angeboten oder unseren Preislisten. Allgemeine Preiserhöhungen in Lohn oder Material können zu Preisänderungen bzw. Teuerungszuschlägen führen auch während einer Vertragsdauer.

2.2 Alle angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen sich ab Lager oder Lieferwerk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme nicht ein.

2.3 Unser Mindestrechnungsbetrag beträgt EUR 25,-. Bei Auftragserteilung von Kleinmengen unter diesem Wert behalten wir uns bei Rechnungslegung einen Zuschlag von EUR 5,- vor.

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1 Liefertermine und- fristen beginnen erst nach Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, Bestätigung durch uns sowie dem Eingang evtl. vereinbarter Anzahlungen, Vorauskassen o. ä..

3.2 Feste Leistungszeiten gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung zugesichert sind. Auch dann handelt es sich aber nicht um Fixtermine im Sinne des § 361 BGB, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

3.3 Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldete Betriebsstörung (auch bei Zulieferern) verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Nach unserer Wahl können wir in einem solchen Fall auch unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten.

3.4 In allen übrigen Fällen eines von uns zu vertretenden Leistungsverzuges kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 6 Wochen betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist muss schriftlich durch Einschreiben gesetzt werden und beginnt mit dem nachgewiesenen Zugang des Nachfristverlangens bei uns.

4. Lieferung und Versand, Gefahrenübergang, Teillieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lager bzw. unserer Verkaufsstelle oder Herstellerwerk.

4.2 Wir behalten uns handelsübliche oder unter Beachtung üblicher Sorgfalt technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Maße, Gewichte und Mengen vor, auch gegenüber Vorlagemustern. Mehr- oder Minderlieferung sind, soweit es sich um Anfertigung oder Standardpackungs-Ware handelt, bis zu 20% zulässig. Beachten Sie, dass wir alle Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen verkaufen.

4.3 Besondere Bedingungen: Der Käufer gesteht uns bei allen Produkten eine Breiten- und Längentoleranz von 5% nach oben oder unten zu. Bei Druckaufträgen behalten wir uns bei Aufträgen mit festen Farbvorgaben gewisse Abweichungen vor, da bei den angewandten Druckverfahren Farbabweichungen technisch bedingt und nicht zu umgehen sind.

4.4 Die Ware reist, wenn nicht anders angegeben auf Gefahr des Kunden, unabhängig vom Ort der Versendung oder deren Art.

4.5 Die Gefahr geht mit der Absendung auf den Kunden über, auch wenn ausnahmsweise der Versand – gleichgültig auf wessen Kosten – von uns wirksam übernommen wurde. Verzögert sich die Versendung oder Entgegennahme aus nicht von uns zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr insgesamt bereits mit Erhalt der Anzeige der Versandbereitschaft, Lieferbereitschaft o. ä. auf den Kunden über, die Versendung gilt dann zu diesem Zeitpunkt als erfolgt. Gleichzeitig sind wir ab diesem Zeitpunkt berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden gegen Bruch-, Transport – und Feuerschaden zu versichern, eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und der Kunde seinerseits nicht in Leistungsverzug ist.

4.6 Zur Teilleistung sind wir jederzeit berechtigt (Abweichung von §266 BGB)

4.7 Die Rücknahme verkaufter Ware ist, wenn nicht anders angegeben oder gesetzlich geregelt, ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise Ware zurücknehmen, wird der am Tage der Rücknahme gültige Nettopreis oder der evtl. niedrigere Verkaufspreis des Liefertages unter Abzug der entstehenden Bearbeitungskosten zur Verrechnung mit einem Folgeauftrag gutgeschrieben.

5. Beanstandung/Mängelrügen/Widerruf/Rücksendungen

5.1 Offenkundige Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.

5.2 Erkennbare oder verdeckte Mängel sind von Kaufleuten usw. ebenfalls unverzüglich, längstens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Untersuchung (§ 377 II HGB) oder Entdeckung schriftlich anzumelden.

5.3 Widerrufsbelehrung

Bei allen Online-Bestellungen kann die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn diese Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c) Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB – Info V sowie unserer Pflichten gem. § 312 e) Abs. 1, Satz 1 BGB i. V. m. § 3 BGB – Info V jedoch nicht bevor der Kaufvertrag durch die Billigung des gekauften Gegenstands für wirksam geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an

Brief: Klaus Genge rimaju · foto + design, Kundenbetreuung, Bindsahl 19, 21629 Neu Wulmstorf

E-Mail: info(at)rimaju.de

5.4 Widerufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren sind, müssen uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz geleistet werden. Für die Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem die Sache nicht wie das Eigentum in Gebrauch genommen werden und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die Kosten der Rücksendung sind zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht worden ist. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für Klaus Genge rimaju · foto + design mit deren Empfang.

5.5 Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen.

5.5.1 Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;

5.5.2 zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind; zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

5.5.3 Fotografien mit einer vom Farbvorschlag abweichenden Rahmung sind jedoch Sonderanfertigungen, für die kein Widerrufsrecht besteht. Ungerahmte und nicht kaschierte Fotografien (Nur Druck) sind auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet und daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Außerdem sind Großformate ab einer Kantenlänge von über 125 cm nicht für eine Rücksendung geeignet und daher besteht für diese Artikel kein Rückgaberecht.

5.6 Alle Gewährleistungsansprüche verjähren gemäß § 477 BGB in 6 Monaten ab Lieferung.

5.7 Ersatzlieferung Sollten wir ausnahmsweise einen bestellten Artikel nicht liefern können und haben wir Ihr Vertragsangebot noch nicht angenommen, behalten wir uns vor, Ihnen ein qualitativ und preislich gleichwertiger Artikel neu anzubieten. Falls Sie das Angebot nicht annehmen möchten, informieren Sie uns. Es gilt Ihr gesetzliches Widerrufsrecht.

6. Schutzrechte für Entwicklungen/Urheberrecht

6.1 Soweit unsere Leistung in der Erstellung technischer Beratung, besonders der Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge, der Erstellung von Zeichnungen, Rezepturen, Entwicklung und Verbesserung von Produkten usw. besteht, behalten wir uns sämtliche Rechte hieran vor. Dies gilt insbesondere für unser geistiges Eigentum an den Erzeugnissen, aber auch das körperliche Eigentum an sämtlichen Zeichnungen, Mustern, Modellen usw.

6.2 Jegliche Weitergabe, auch nur zur Ansicht, jede Art der Weiterverwendung, des Nachbaus (jeweils ganz oder teilweise) ist untersagt und verpflichtet – unbeschadet aller unserer sonstigen Ansprüche – zur Herausgabe des in dieser Weise Hergestellten oder Erlangten. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, uns unverzüglich alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen oder die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Zeichnungen, Muster, von uns entwickelte Formen usw. sind auf Verlangen an uns zurückzugeben, ferner auf jeden Fall unaufgefordert dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

6.3 Mit dem Kauf eines fotografischen Artikels erwerben Sie nur das dingliche Eigentum an dem Artikel. Es werden keinerlei sonstige Nutzungsrechte eingeräumt. Jegliche Reproduktion (Vervielfältigung), Verbreitung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige analoge oder digitale Verwertung sind nicht gestattet. Sie können den Abzug jedoch weiterverkaufen.

6.4 Sofern wir Gegenstände nach Angaben oder Unterlagen des Bestellers liefern, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

6.5 Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Verletzung unserer Rechte bleiben unberührt.

III. Druckvorschriften

  1. Für Druckfehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als „druckreif“ bezeichneten Korrekturabzug übersehen hat, sind wir nicht haftbar. Kosten, die uns durch nachträgliche Änderungen, farbige Abzüge oder Andrucke entstehen, stellen wir in Rechnung.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor. Dies gilt bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen, die wir gegen den Besteller haben, bezahlt und die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Barzahlungen, Scheckzahlungen und Banküberweisungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten Eigenakzeptes des Bestellers erfolgen, gelten erst dann als erfüllt, wenn der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind.
  2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware, die im Fall des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung unseres Eigentumsanspruches zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder Verrechnung zu Markt- oder Ankaufswert abzüglich Bearbeitungskosten vorzunehmen.
  3. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Besteller untersagt.
  4. Befindet sich der Auftraggeber nicht in Zahlungsverzug, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang ermächtigt. Er tritt in diesem Falle die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert wird. Ist die abgetretene Forderung gegen den Dritt-Schuldner in einer laufenden Rechnung aufgenommen worden, so bezieht sich die vereinbarte Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte über den Verbleib der Ware, die daraus resultierenden Forderungen gegenüber Dritten usw. zu geben und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  6. Eine Weiterverarbeitung unserer Ware erfolgt für uns. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen behalten wir uns auch in diesem Falle ausdrücklich das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Bei Verbindung und Vermengung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns im Verhältnis der Vorbehaltsware das Miteigentum an der neuen Sache zu.
  7. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

V. Gewährleistung/Haftung

1. Gewährleistung

Wir leisten für die von uns gelieferten Erzeugnisse Gewähr gemäß den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und beginnt mit Übergabe der Ware, für Handelsware den Bedingungen unserer Vorlieferanten für ein Jahr, Eigenerzeugnisse, Werkstatt- und sonstige Dienstleistungen gemäß nachfolgenden Bestimmungen:

1.1 Für nicht unwesentliche Mängel und nachgewiesene Sorgfaltspflichtverletzung kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung auf. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann.

1.2 Unsere Angaben zum Lieferung- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z. B. Maße, Gewicht, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen etc. und keine zugesicherten Eigenschaften dar; sie sind nur als annähernd zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen müssen wir uns vorbehalten, dasselbe gilt bei Kauf nach Probe, Muster oder entsprechend früheren Lieferungen.

1.3 Soweit unsere Leistung in der Erteilung von Beratung, sonstiger Hilfestellung bei der Lösung technischer Probleme o. ä. besteht, wird diese von geschulten Fachkräften nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, jedoch ohne Verbindlichkeit. Eine Gewähr können wir insofern nicht übernehmen.

2. Gewährleistungs-Ausschlüsse

2.1 Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt, wenn – nach Verlassen unseres Betriebes – der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass

die Ware von dritter Seite manipuliert oder repariert wurde,

die Ware einem anderen Verwendungszweck als vorgesehen zugeführt, die Betriebsanleitung nicht beachtet oder als allgemein bekannt voraussetzbare Regeln missachtet wurden,

der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde,

die Beschädigung auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,

die Beanstandung auf unrichtige Bestellung oder einem sonstigen Fehler des Kunden zurückzuführen ist.

2.2 Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass alle Fotografien und Fotokunstwerke von Umwelteinflüssen abhängig, ihre Anmutung und Farbigkeit verändern und ausbleichen können. Für diesen unabänderlichen Veränderungsprozess übernimmt Rimaju keine Gewährleistung. Fotografien, Kaschierungen und Rahmen dürfen weder ganz noch in Teilen direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden, nicht unmittelbar über Heizungen gehängt werden und nicht einer das Niveau normaler Wohnräume übersteigenden Luftfeuchtigkeit ausgesetzt werden. Fotografien sowie Fotokunstwerke, Kaschierungen und Rahmen sind demnach für den Außenraum, Kellerräume, Bäder und Küchen nicht geeignet. Kaschierungen mit UV-Schutzfolie oder Acrylglas und Holzrahmen sind sehr kratz- und fleckempfindlich und dürfen daher nur mit Handschuhen oder einem vergleichbaren Schutz angefasst werden.

3. Haftungsumfang

3.1 Ersatzansprüche jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch solche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positive Forderungsverletzung, oder unerlaubter Handlung gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörige sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass uns eigener Vorsatz zur Last fällt.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Fälligkeit

1.1 Falls nicht anders vereinbart ist der Kaufpreis für Lieferungen und Leistungen mit Vorauskasse zahlbar, bei Geschäftskunden sofort ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Rechnungsbeträge unter EUR 100,- sind grundsätzlich sofort ohne Abzug zahlbar.

1.2 Etwa eingeräumte Zahlungsziele berechnen sich ab jeweiligem Rechnungsdatum oder dem auf der Rechnung aufgedruckten Fälligkeitsdatum, so dass nach Ablauf der Frist ohne Mahnung Verzug eintritt (§284 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch bei ausnahmsweise vereinbarten Barzahlungsnachlässen oder Skonti; solche entfallen, wenn der Kunde nicht unsere Forderungen insgesamt erfüllt hat, ebenso wenn im Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offen stehen.

1.3 Teillieferungen werden gesondert berechnet und sind entsprechend den vorstehenden Bedingungen zu bezahlen.

1.4 Die Aufhebung einer Kreditwährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingungen liegt, bleibt uns jederzeit vorbehalten. Insbesondere wird unsere Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt und Gefahr für die Realisierung unserer Forderung entsteht oder aber durch einen erheblichen Zahlungsverzug aufkommende Zahlungsschwierigkeiten vermeidbar sind.

2. Erfüllung

2.1 Unsere Forderungen gelten erst dann als erfüllt, wenn die Gegenleistung uns zur uneingeschränkten Verfügung zusteht, bei bargeldloser Zahlung also erst dann, wenn der Gegenwert endgültig unserem Konto gutgebracht ist.

2.2 Zahlungen können mit schuldenbefreiender Wirkung nur an uns geleistet werden.

2.3 Die Annahme von Schecks oder Wechseln behalten wir uns vor. Nicht diskontier fähige Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen. Wechsel- und Scheckspesen gehen stets zu Lasten des Leistenden und sind sofort fällig. Die Hereinnahme von Wechseln gilt nicht als Barzahlung und lässt keinen Skontoabzug zu. Dasselbe gilt bei Scheckzahlungen, wenn diese nicht zur Erfüllung im Sinne obiger Bestimmungen führt.

3. Überschreitung der Leistungszeit, Verzug

3.1 Werden die vorerwähnten Leistungszeiten überschritten, so sind wir in jedem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EURIBOR zu verlangen. Daneben steht uns der Ersatz der Mahnkosten zu, welche auch pauschaliert mit EUR 5,- pro Mahnung berechnet werden können.

3.2 Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Leistungsverweigerungsrecht, Aufrechnung

4.1 Die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts durch Kaufleute usw. ist ausgeschlossen.

4.2 Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur dann wirksam aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.3 Wir sind berechtigt, gegen sämtliche Forderungen aufzurechnen, die dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen gegen uns zustehen.

5. Rechnungslegung, Kontoabstimmung

5.1 Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen usw. müssen schriftlich vorgebracht und innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks abgesandt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung der Rechnungssumme, des Saldos usw..

5.2 Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, so können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.

VII. Erfüllungsort/Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort des Käufers ist Tostedt.
  2. Gerichtsstand ist für beide Teile Tostedt, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Klaus Genge rimaju · foto + design

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